Nochmal zur Info: die Reisefreigrenzen sind vom Deutschen Zoll klar geregelt. Waren (Klamotten, Computer, Schuhe, etc) dürfen einen Wert von 175 € nicht übersteigen, sonst kann es teuer werden. Wer die armen Schweine im Fernsehen gesehen hat, die beim Zoll erwischt wurden, weiss was ich mit teuer meine ;)
Wie dem auch sei; bei einem längeren Auslandsaufenthalt muss man zwangsläufig Kleidung (oder Waren im Allgemeinen) kaufen, die sicher die Freigrenze von 175 € übersteigen werden. Wie dann die Reisefreigrenzen aussehen und was deklariert werden muss, wollte ich vom Zoll wissen und hab per E-Mail, Antwort erhalten:
- Die Freigrenze erhöht sich ab dem 1.12.2008 auf 430,- €.
- Der Warenwert wird von Waren die längere Zeit getragen wurden geschätzt.
- Wenn man mindestens ein Jahr außerhalb der EG lebt, besteht die Möglichkeit Waren als Übersiedlungsgut abgabenfrei einzuführen.