
Jene die viel reisen, werden zwangsweise mit dem Zoll in Kontakt kommen. Das kann auf dem Flughafen oder in der Bahn passieren (Abstecher in die Schweiz gefällig?).
Nochmal zur Info: die
Reisefreigrenzen sind vom Deutschen Zoll klar geregelt. Waren (Klamotten, Computer, Schuhe, etc) dürfen einen Wert von
175 € nicht übersteigen, sonst kann es teuer werden. Wer
die armen Schweine im Fernsehen gesehen hat, die beim Zoll erwischt wurden, weiss was ich mit teuer meine ;)
Wie dem auch sei; bei einem längeren Auslandsaufenthalt muss man zwangsläufig Kleidung (oder Waren im Allgemeinen) kaufen, die sicher die Freigrenze von 175 € übersteigen werden. Wie dann die Reisefreigrenzen aussehen und was deklariert werden muss, wollte ich vom Zoll wissen und hab per E-Mail, Antwort erhalten:
- Die Freigrenze erhöht sich ab dem 1.12.2008 auf 430,- €.
- Der Warenwert wird von Waren die längere Zeit getragen wurden geschätzt.
- Wenn man mindestens ein Jahr außerhalb der EG lebt, besteht die Möglichkeit Waren als Übersiedlungsgut abgabenfrei einzuführen.
(Natürlich sind auch meine Angaben nicht rechtlich verbindlich. Dank an Frau/Herr Gorwetzki vom Deutschen Zoll.)