Freitag, 28. November 2008

Zoll, die Zweite

Beeing a bit picky about the laptop?Jene die viel reisen, werden zwangsweise mit dem Zoll in Kontakt kommen. Das kann auf dem Flughafen oder in der Bahn passieren (Abstecher in die Schweiz gefällig?).
Nochmal zur Info: die Reisefreigrenzen sind vom Deutschen Zoll klar geregelt. Waren (Klamotten, Computer, Schuhe, etc) dürfen einen Wert von 175 € nicht übersteigen, sonst kann es teuer werden. Wer die armen Schweine im Fernsehen gesehen hat, die beim Zoll erwischt wurden, weiss was ich mit teuer meine ;)

Wie dem auch sei; bei einem längeren Auslandsaufenthalt muss man zwangsläufig Kleidung (oder Waren im Allgemeinen) kaufen, die sicher die Freigrenze von 175 € übersteigen werden. Wie dann die Reisefreigrenzen aussehen und was deklariert werden muss, wollte ich vom Zoll wissen und hab per E-Mail, Antwort erhalten:
  1. Die Freigrenze erhöht sich ab dem 1.12.2008 auf 430,- €.
  2. Der Warenwert wird von Waren die längere Zeit getragen wurden geschätzt.
  3. Wenn man mindestens ein Jahr außerhalb der EG lebt, besteht die Möglichkeit Waren als Übersiedlungsgut abgabenfrei einzuführen.
(Natürlich sind auch meine Angaben nicht rechtlich verbindlich. Dank an Frau/Herr Gorwetzki vom Deutschen Zoll.)

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